3.5.10. Vertretungskonzept

Wir sind froh sagen zu können, dass unsere Schule nur in geringem Umfang auf das Instrument „Vertretungsunterricht“ zurückgreifen muss. Sollte - etwa durch Erkrankung - tatsächlich einmal der Fall eintreten, dass Vertretung sichergestellt werden muss, so wird dieser in Absprache mit den weiteren in den betroffenen Klassen unterrichtenden Lehrkräften organisiert. 

Hierbei ist hilfreich, dass neben der Klassenlehrkraft immer auch mindestens eine weitere Kollegin Kenntnis vom Gefüge der Klasse hat. Auch die Eltern wissen somit, wer im Krankheitsfall ihre Ansprechpartnerin ist. 

Sollte eine Klasse von zwei Lehrkräften unterrichtet werden (Team Teaching, Doppelbesetzung), so werden natürlich zunächst Doppelbesetzungen aufgelöst um Unterrichtsausfall zu vermeiden. 

Bewährt hat sich dieses Vorgehen etwa in Sportstunden. 

Aber auch das Aufteilen einer Klasse in einem anderen Fach ist unkompliziert möglich. 

In jeder Klasse hängt eine Liste, auf der vermerkt ist, auf welche Klasse die Kinder verteilt werden. 

Zudem haben wir mit dem Material aus dem Jandorf-Verlag (Rechtschreib- und VA-Hefte) sowie den Indianerheften viel Material an der Hand, mit denen unsere Kinder individualisiert und selbstständig während dieser (absoluten Ausnahme-)Zeiten arbeiten können. 

Wichtig erscheint uns, dass im Krankheitsfall die Kernfächer unterrichtet werden. 

Als letzte Möglichkeit bleibt uns bei Erkrankung mehrerer Kolleginnen auf den Vertretungspool des Schulamtes zurückzugreifen. 

Das Kollegium der Schillerschule ist sich einig darüber, dass GL-Stunden (also Stunden, die für das gemeinsame Lernen unter Einsatz der Sonderpädagogin vorgesehen sind)  nach Möglichkeit nicht für Vertretungsstunden herangezogen werden sollen. 

Außerdem herrscht Übereinkunft im Kollegium darüber, dass Lehramtsanwärter mit Blick auf eine gute und fundierte Ausbildung an unserer Schule nicht für Vertretungsunterricht herangezogen werden sollten. 

Konzept zum Download: KLICK!

(geändert und erweitert am 23.01.18)